Die Änderungen des Stiftungsrechts mit Wirkung zum 01. Juli 2023 beinhaltet unter anderem auch die persönliche Haftung für Vorstände. Hier werden die Grundsätze der Business Judgement Rule (begangene schuldhafte Pflichtverletzungen) gelten.
Im Zuge der Geeignetheitsprüfung durch eine namhafte Wirtschaftsprüfungskanzlei erhalten Sie einen professionellen Geeignetheitsbericht für Ihre Investments. Dadurch wollen wir Sie dabei unterstützen, die finanziell richtige Entscheidung für die Ihnen anvertrauten Stiftungsgelder und damit für Ihre eigene Haftungssicherheit zu treffen.