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Stiftungsberatung

Geeignetheitsprüfung für Stiftungen

Handlungsempfehlung im Zuge der Stiftungsrechtsreform

Die Änderungen des Stiftungsrechts mit Wirkung zum 01. Juli 2023 beinhaltet unter anderem auch die persönliche Haftung für Vorstände. Hier werden die Grundsätze der Business Judgement Rule (begangene schuldhafte Pflichtverletzungen) gelten.

Durch das Niedrigzinsumfeld müssen Vorstände das Stiftungsvermögen aktiv bewirtschaften.
Diese Entscheidungen müssen aber auf guter Informationsgrundlage getroffen werden.

Danach haftet ein Vorstand nicht persönlich, wenn seine Entscheidung auf einer vernünftigen Sachentscheidung beruht, die auf Grundlage von ausreichenden Informationen getroffen wurde und das Wohl der Stiftung zur Entscheidung motiviert hat.

Geeignetheitsprüfung

Im Zuge der Geeignetheitsprüfung durch eine namhafte Wirtschaftsprüfungskanzlei erhalten Sie einen professionellen Geeignetheitsbericht für Ihre Investments. Dadurch wollen wir Sie dabei unterstützen, die finanziell richtige Entscheidung für die Ihnen anvertrauten Stiftungsgelder und damit für Ihre eigene Haftungssicherheit zu treffen.

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