Anlagerichtlinien für Stiftungen sind aus unserer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung für die Absicherung der Gremienmitglieder.
Denn das Grundstockvermögen der Stiftung ist gesetzlich verpflichtend in seinem Wert zu erhalten. Gleichzeitig soll natürlich der Stiftungszweck aus laufenden Erträgen finanziert werden. Insbesondere aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeld, dem steigendem Inflationsdruck und auch der Kapitalanlagekosten ist bereits der reale Werterhalt für viele Stiftungen eine echte Herausforderung. Es erfordert somit fachliche Expertise mit einem transparenten Ansatz und ein Controlling im Vermögensmanagement, um erfolgreich durch die Herausforderungen der Kapitalmärkte zu navigieren.
Sie sollten im Zuge der Stiftungsgründung neben der Satzung auch einem weiteren wichtigen Dokument Aufmerksamkeit schenken, den Anlagerichtlinien für Stiftungen. Hier können Sie zum Beispiel formulieren, in welche Anlageklassen investiert werden darf, bis zu welchen Höchstgrenzen oder Mindestgrenzen. Was muss sonst beachtet werden?
Diese Anlagerichtlinien für Stiftungen lassen Sie idealerweise von einem unabhängigen Anlageberater mit Vermögensmanagementschwerpunkt erstellen. Die Honorarfinanz AG ist als Institut für Honorar-Anlageberatung mit Ihren zertifizierten Stiftungsberatern dafür Ihr idealer Ansprechpartner. So können Sie sicher sein, rechtlich abgesichert auch in sich verändernden Marktumfeldern ausreichend flexibel reagieren zu können. Ohne dass Sie oder der Vorstand sich einer unnötigen Haftungsgefahr ausgesetzt sehen müssen.